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VOGELFREI

​Artikel 13
aus der allgemeinen Menschenrechtserklärung:

​

1. Jeder hat das Recht, sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und seinen Aufenthaltsort frei zu wählen.

​

2. Jeder hat das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen und in sein Land zurückzukehren.

Diesen Artikel habe ich in vier Fotografien interpretiert. Jeder, ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand, sollte das Recht haben, sich vogelfrei zu fühlen und sich unabhängig von irgendwelchen Umständen zu bewegen.

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